Jeder Mensch ist von gleichem Wert und hat Anspruch auf dieselben Rechte. Das garantieren heute die nationale Verfassung, die Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dennoch werden einige Menschen beispielsweise bei der Arbeits- oder Wohnungssuche benachteiligt.
Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, (vermeintlicher) Ethnie und Kultur, Nationalität, Sprache oder Religion abgewertet und/ oder nicht gleichwertig behandelt werden, sind Betroffene von rassistischer Diskriminierung.
Rassismus bedeutet Menschen nicht als Individuen zu betrachten, sondern sie als Teil einer Gruppe anzusehen und abzuwerten. Der Gruppe werden bestimmte Merkmale zugeschrieben, die meistens nicht der Realität entsprechen, sondern vielmehr die Absicht verfolgen, die eigene Gruppe als überlegen darzustellen. Diese Form der Machtausübung entwickelte sich vorwiegend in der Zeit der Kolonialisierung Afrikas, Amerikas und Asiens. Damals versuchten europäische Kolonialherren, die Ausbeutung dieser Kontinente sowie die Versklavung der dort lebenden Menschen mit Rassentheorien zu rechtfertigen. Obwohl mittlerweile die Wissenschaft darin übereinstimmt, dass es keine unterschiedlichen menschlichen Rassen gibt, bleiben viele Vorurteile und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft verankert.
Wenn wir Menschen nicht nach ihren individuellen Handlungen beurteilen, sondern sie unbedacht Gruppen zuordnen und herabsetzen, dann entmutigen wir sie unter Umständen, sich zu entfalten und sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen.