Von Gewaltandrohung spricht man, wenn einer Person ein zukünftiges negatives Ereignis in Aussicht gestellt wird, dessen Eintreten vom Willen oder der Macht der bedrohenden Person abhängt. Eine Androhung von Gewalt kann die körperliche Unversehrtheit oder das psychische Wohlbefinden betreffen und zielt darauf ab, die persönliche Freiheit in verschiedenen Bereichen – physisch, moralisch, affektiv oder materiell – einzuschränken.
Das Ziel einer Androhung ist es häufig, Angst und Unsicherheit zu erzeugen, um die betroffene Person zu bestimmten Verhaltensweisen oder Entscheidungen zu bewegen, um die Kontrolle über sie zu erlangen.
Weitere Informationen sowie Hinweise auf Beratungsstellen finden sich in der Broschüre
“Gewalt und ihre Facetten”.