Hinschauen und Handeln

Info 7.8.2023 Facebook Teilen

Bild: Gruppe Gut

Ich sehe Gewaltsituationen – was kann ich tun?

Niemand sollte in Gewaltsituationen, den Helden spielen – aber nichts tun, bedeutet Gewalt zu dulden. Daher ist es wichtig, Zivilcourage und Hilfsbereitschaft zu zeigen.

Das Forum Prävention hat ein Video produziert und Printmaterialien gestaltet, in denen konkrete Empfehlungen für Personen als Zeugen von Gewalt im öffentlichen Raum gegeben werden. Es geht vor allem darum, auf die eigene Sicherheit zu achten, Hilfe zu organisieren und dem/den Opfern in ihrer Notsituation beizustehen.

Erklärvideo - HINSCHAUEN & HANDELN - Gewaltsituationen - Was kann ich tun?

Das Forum Prävention empfiehlt auf die eigene Sicherheit zu achten, Hilfe zu organisieren und dem/den Opfern in ihrer Notsituation beizustehen.
YouTube - Video
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Download: Plakat - HINSCHAUEN & HANDELN - Gewaltsituationen - Was kann ich tun?

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Das Plakat zum Video mit den praktischen Hinweisen finden Sie hier als PDF zum Download.
Bild: Gruppe Gut

Erste Hilfe leisten

Die einheitliche europäische Nummer 112 wurde mit der Richtlinie 91/396/EWG eingeführt, um den Bürger/innen eine in allen Mitgliedstaaten gültige Notrufnummer zur Verfügung zu stellen.

112 ist ein kostenloser 24-Stunden-Service in allen Ländern der Europäischen Union und ist sowohl über Festnetz- als auch über Mobiltelefone verfügbar.

Jeder Notruf wird an den entsprechenden Rettungsdienst (Gesundheitsdienst 118, Polizei 113, Carabinieri 112 und Feuerwehr 115) weitergeleitet.

Mehr zur einheitlichen Notfallnummer 112

Mehr zur einheitlichen Notfallnummer 112

Der neue Dienst bietet konkrete Vorteile für die Bürger:innen:
  • Die Wartezeiten reduzieren sich
  • Anrufe können lokalisiert werdenDas mobile oder stationäre Gerät wird identifiziert und der Ort des Notrufes lokalisiert, um den Rettungsdienst so genau wie möglich zu leiten.
  • Der 112-Anruf ist auch über die App "112 - Where are U" möglich, die Anrufer/innen werden dank GPS auf allen Smartphones rechtzeitig lokalisiert. Die Anwendung dieser App ist nicht nur einfach sondern garantiert auch Menschen mit Beeinträchtigung und jenen, die in einer Notsituation nicht sprechen können (z.B. bei nächtlichen Einbruch), den Zugang zum Dienst und ermöglicht ihnen, einen "stummen Anruf" zu tätigen.
  • 112 wird einen weiteren unschätzbaren Service für Notrufe bieten: Simultanübersetzung in 38 verschiedene Sprachen. Die Bürger:innen, die eine Fremdsprache sprechen oder die TouristInnen in Schwierigkeiten, können die 112 anrufen und sowohl mit der/dem zuständigen Mitarbeiter:in sprechen als auch gleichzeitig mit einem:r muttersprachliche:n Dolmetscher:in sprechen. Der Übersetzungsservice ist 24 Stunden am Tag, an jedem Tag des Jahres, garantiert.
  • Anrufe werden gefiltert: Es geht auch darum, die Notrufdienste nicht mit Anrufen zu überlasten, die keine wirklichen Notfälle und in denen kein sofortiges Eingreifen von Feuerwehrleuten, Polizei, Carabinieri, Erste Hilfe erforderlich ist. In diesen Fällen werden die Anrufe an Telefonzentralen weitergeleitet, die den BürgerInnen hilfreiche Ratschläge erteilen können.
Foto: Pixabay

Erste Hilfe leisten

Hilfe in einer Notsituation zu leisten, ist eine bürgerliche und moralische. Eine Erste Hilfe Leistung umfasst diverse Aktivitäten: Vom Anruf der Notrufnummer 112 bis zur grundlegenden kardiopulmonalen Reanimation und frühen Defibrillation, die für die Aufrechterhaltung und Verbesserung des klinischen Zustands der verletzten Person notwendig sind.

Erste Hilfe Leistung ist jedoch nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung.

Mehr Informationen über die legalen Aspekte der Ersten-Hilfe-Leistung

Mehr Informationen über die legalen Aspekte der Ersten-Hilfe-Leistung

Die gelegentlichen Retter/innen (keine ausgebildeten RettungshelferInnen) bewegen sich innerhalb dieser Artikel des italienischen Strafgesetzbuches: Art. 593 des Strafgesetzbuches "Unterlassung der Hilfeleistung" und Art. 54 des Strafgesetzbuches "Status der Notwendigkeit".
 

Was bedeutet es Erste Hilfe zu unterlassen?

Nach Art. 593 des Strafgesetzbuches wird die Straftat der UNTERLASSUNG begangen, wenn jemand „einen Minderjährigen oder eine andere Person, die nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, aufgrund einer Beeinträchtigung des Geistes oder des Körpers, aus Altersgründen oder sonstigem, eine verletzte oder anderweitig gefährdete Person oder einen anscheinend oder unbelebten Körper, nicht die erforderliche Hilfe leistet oder die Behörde unverzüglich benachrichtigt und dafür mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro bestraft werden kann.“
Die einzige Ausnahme Rettungsverpflichtung nicht leisten zu müssen, besteht im Falle von Umweltrisiken, die das Leben und die Sicherheit der Retter/innen gefährden könnten, wie das Vorhandensein von giftigen Gasen, Bränden, freiliegenden Hochspannungskabeln, gefährlichen Strahlen usw. Dennoch müssen selbstverständlich die Rettungsdienste angefordert werden.
 

Was bedeutet "Notwendigkeit-Status“?

Notwendigkeits-Status ist laut Art. 54 des Strafgesetzbuches, wenn die geschädigte Person in ernsthafter Lebensgefahr ist und die Rettung des Opfers notwendig ist, um dessen Leben zu retten, aber  eventuelle Kollateralschaden auftreten könnten. Die Rettung ist in diesem Fall dennoch vorzuziehen, anstatt die verletzte Person sich selbst zu überlassen. 
 
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