Kontakt

Forum Prävention
Talfergasse 4
I-39100 Bozen

Kontakt

Erstberatung bei Essstörungen

Bei Fragen zu Sucht / Jugend / Familie / Gewalt

Kontakt / Hilfe

Was sagt das Gesetz?

Ein aktueller Überblick über die italienische Gesetzeslage

Cannabis - Ein Leitfaden für Eltern
Eigengebrauch und Besitz Der Konsum von Cannabis zum persönlichen Gebrauch gilt in Italien nicht als Straftat, sondern als verwaltungsrechtlicher Verstoß. Wer mit Haschisch oder Marihuana aufgefunden wird und nachweisen kann, dass es sich um den Eigengebrauch handelt, wird nicht wegen des strafrechtlichen Tatbestands des Drogenhandels („spaccio“) bestraft.

Um zwischen Eigengebrauch und Handel zu unterscheiden, werden bestimmte Indikatoren herangezogen. Dabei berücksichtigt man:

  • bestimmte Grenzwerte des Wirkstoffgehalts (THC),
  • die Menge der mitgeführten Substanz.

Die Menge allein reicht jedoch nicht aus, um den Eigengebrauch festzustellen. Es wird auch darauf geachtet, wie die Substanz aufbewahrt wird – etwa, ob sie bereits in verkaufsfertigen Portionen verpackt ist oder ob die Person größere Bargeldsummen bei sich trägt.

Zusammengefasst gilt:

Wenn der Eigengebrauch nachgewiesen werden kann, liegt keine Straftat vor. Dennoch können verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden, zum Beispiel:

  • Entzug oder Aussetzung des Führerscheins,
  • Entzug oder Aussetzung des Reisepasses,
  • Entzug oder Aussetzung der Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Minderjährige mit Cannabis angetroffen werden, müssen die Eltern oder gesetzlichen Vormunde informiert werden. In der Regel werden sie zu einer Befragung beim Regierungskommissariat vorgeladen, das anschließend über die Verwaltungsstrafe entscheidet.

Änderungen im Straßenverkehrsgesetz

  • Das Gesetz Nr. 177 vom 25. November 2024 hat den Straßenverkehrskodex (Gesetzesverordnung Nr. 285/1992) in Bezug auf das Fahren nach dem Konsum von Betäubungsmitteln geändert.
  • Geändert wurde Artikel 187 des Straßenverkehrskodex, dessen Titel nun nicht mehr „Fahren im Zustand der psychophysischen Beeinträchtigung durch Drogenkonsum“ lautet, sondern „Fahren nach dem Konsum von Betäubungsmitteln“.
  • Mit dieser Reform ist es nicht mehr erforderlich nachzuweisen, dass die Fahrt tatsächlich durch die Substanz beeinträchtigt war. Es genügt, positiv auf eine Droge getestet zu werden, um bestraft zu werden.

Was bedeutet das konkret für Cannabis / THC

  • Wer unter THC-Einfluss fährt und beim Test positiv auf THC getestet wird – auch wenn keine sichtbare Beeinträchtigung vorliegt – muss mit strengen Sanktionen rechnen:
    • Führerscheinentzug bzw. -sperre,
    • Geldstrafe,
    • im Einzelfall auch Festnahme oder Haft.
  • Patient:innen, die medizinisches Cannabis verwenden, äußern große Besorgnis, da das Gesetz nicht eindeutig zwischen therapeutischem und freizeitlichem Gebrauch unterscheidet.
Bereich Rechtsgrundlage Verhalten / Tatbestand Vorgesehene Sanktionen Anmerkungen und Hauptquellen
Eigengebrauch Art. 75 D.P.R. 309/1990 Besitz oder Konsum von Cannabis für den persönlichen Gebrauch (geringe Mengen) Verwaltungsstrafe: Entzug des Führerscheins, Reisepasses oder Waffenscheins für 1–3 Monate (leichte Drogen) bzw. 2–12 Monate (harte Drogen) Kein Straftatbestand; Einzelfallbewertung.
Quelle: Camera.it
Besitz zum Zwecke des Verkaufs (Drogenhandel) Art. 73 D.P.R. 309/1990 Besitz mit Hinweisen auf Verkauf oder Handel Strafrechtlich: Freiheitsstrafe 2–6 Jahre und Geldstrafe 5.000–75.000 € (leichte Drogen); bis zu 20 Jahre bei harten Drogen Abhängig von Menge, Verpackung, Ausrüstung, Geld.
Quelle: Avvocatieuropei.com
Eigenanbau zum persönlichen Gebrauch Art. 73 + Rechtsprechung (Kassationsgerichtshof) Häuslicher Anbau weniger Pflanzen für den Eigenbedarf In der Regel keine Straftat, wenn „rudimentär und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch“; kann jedoch Verwaltungsstrafen nach sich ziehen Grauzone: richterliche Einzelfallbewertung.
Quelle: Documenti.camera.it
Nicht genehmigter oder kommerzieller Anbau Art. 73 D.P.R. 309/1990 Produktion oder Anbau zum Zwecke des Verkaufs Freiheitsstrafe 6–20 Jahre und Geldstrafe bis zu 260.000 € Zählt als illegaler Drogenhandel.
Quelle: Avvocatieuropei.com
Industriehanf (niedriger THC-Gehalt) Gesetz 242/2016 Anbau zertifizierter Sorten (THC ≤ 0,2 %) zur Herstellung von Fasern, Samen, Lebensmitteln, Textilien Erlaubt, wenn die Bedingungen erfüllt sind (zertifiziertes Saatgut, Rückverfolgbarkeit) Toleranzgrenze bis 0,6 % THC.
Quelle: Deiva.eu
Blüten / „Cannabis light“ / CBD aus Blüten D.L. 48/2025, umgewandelt in L. 80/2025 Verkauf, Handel, Versand oder Transport von Hanfblüten oder Hanfderivaten (auch mit niedrigem THC-Gehalt) Explizites Verbot; Straf- und Verwaltungsmaßnahmen gemäß D.P.R. 309/1990 Handelsverbot seit 12. April 2025.
Quelle: Beleafcbd.it
Medizinisches Cannabis Ministerialdekret vom 9. November 2015 („Lorenzin-Dekret“) Medizinische Verwendung auf Rezept für bestimmte Krankheiten Erlaubt, unter ärztlicher und pharmazeutischer Kontrolle; Produktion durch das Militärische Chemisch-Pharmazeutische Institut in Florenz Verschreibungspflichtig.
Quelle: Cannabisterapeutica.info
Fahren unter Einfluss von THC Art. 187 Straßenverkehrsgesetz Fahren unter Drogeneinfluss (THC) Geldstrafe 1.500–6.000 €, Führerscheinentzug 1–2 Jahre, Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr Obligatorische toxikologische Kontrollen.
Quelle: Abcsalute.it
 

Stand: Herbst 2025
Die hier dargestellten Informationen beruhen auf Eigenrecherche ohne Rechtsverbindlichkeit.