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Was sagt das Gesetz?

Ein aktueller Überblick über die italienische Gesetzeslage

Alkohol am Steuer

Blutalkoholwert (g/l) Verwaltungssanktion Strafrechtliche Sanktion Zusätzliche Maßnahmen Punkteverlust (Führerschein)
0.5–0.8 g/l 573–2.170 € Keine Führerscheinentzug für 3–6 Monate -10
0.8–1.5 g/l 724–2.895 € Bis zu 6 Monate Haft Führerscheinentzug für 6–12 Monate -10
über 1.5 g/l 1.500–6.000 € 6–12 Monate Haft Führerscheinentzug für 6–12 Monate -10

Werte für Fahranfänger:innen (ersten drei Jahre nach Erhalt des Führerscheins) und Personen unter 21 Jahren

Blutalkoholwert (g/l) Verwaltungssanktion Strafrechtliche Sanktion Zusätzliche Maßnahmen Punkteverlust (Führerschein)
0.0–0.5 g/l 168–672 € Keine Keine -5 punti
0.5–0.8 g/l 724–2.895 € Keine Führerscheinentzug für 3–6 Monate -10 punti
0.8–1.5 g/l 1.066–4.266 € Haft bis zu 6 Monate Führerscheinentzug für 6–12 Monate -10 punti
über 1.5 g/l 2.000–8.000 € Haft von 6 Monaten bis 1 Jahr Führerscheinentzug für 1–2 Jahre, Einziehung des Fahrzeugs (außer es gehört einer anderen Person) -10 punti
 
  • Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Endgültiger Entzug des Führerscheins
Unfälle unter Alkoholeinfluss
  • Mit Verletzten: Freiheitsstrafe + Führerscheinentzug; der Führerschein kann erst nach mindestens 5 Jahren wiedererlangt werden.
  • Mit Todesfolge: Freiheitsstrafe von 5 bis 18 Jahren; im Falle von Fahrerflucht wird der Führerschein für 15 Jahre entzogen.
Weitere allgemeine Bestimmungen
  • In Italien gilt auf Ski- und Rodelpisten ebenfalls die 0,5 ‰-Promillegrenze
  • Es ist verboten, Tätigkeiten in alkoholisiertem Zustand auszuüben (z. B. betrunken zur Arbeit zu erscheinen).
  • Es ist verboten, ein Fahrzeug zu führen, wenn der Blutalkoholwert über 0,5 ‰ liegt – dies gilt auch für Fahrräder.
  • Trunkenheit an öffentlichen Orten (z. B. auf Plätzen, Straßen, in Bars usw.) kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
  • Verbot der Werbung für alkoholische Getränke (Art. 6 L.G. n. 3/2006) und Pflicht zur Anbringung von Hinweisschildern über das Konsumverbot unter 18 Jahren
Neuerungen ab 2025
  • Wer beim Fahren mit einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l erwischt wird, darf für zwei Jahre nur mit einem Grenzwert von 0,0 ‰ fahren (also völlig alkoholfrei).
  • Im Wiederholungsfall kann die Präfektur den Einbau eines „Alcolock“-Systems anordnen – ein Gerät, das den Motorstart nur erlaubt, wenn kein Alkohol im Atem festgestellt wird.
 

Ministero delle infrastruttura e dei trasporti. (11 2025). Von https://www.mit.gov.it/comunicazione/news/sicurezza-stradale-e-vigore-il-decreto-con-modifiche-al-codice-della-strada abgerufen https://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2006-3%c2%a760/landesgesetz_vom_18_mai_2006_nr_3/art_6_bestimmungen_im_bereich_alkohol.aspx

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf Eigenrecherche ohne Rechtsverbindlichkeit.

Stand: März 2026