Unfälle unter Alkoholeinfluss
- Mit Verletzten: Freiheitsstrafe + Führerscheinentzug; der Führerschein kann erst nach mindestens 5 Jahren wiedererlangt werden.
- Mit Todesfolge: Freiheitsstrafe von 5 bis 18 Jahren; im Falle von Fahrerflucht wird der Führerschein für 15 Jahre entzogen.
Weitere allgemeine Bestimmungen
- In Italien gilt auf Ski- und Rodelpisten ebenfalls die 0,5 ‰-Promillegrenze
- Es ist verboten, Tätigkeiten in alkoholisiertem Zustand auszuüben (z. B. betrunken zur Arbeit zu erscheinen).
- Es ist verboten, ein Fahrzeug zu führen, wenn der Blutalkoholwert über 0,5 ‰ liegt – dies gilt auch für Fahrräder.
- Trunkenheit an öffentlichen Orten (z. B. auf Plätzen, Straßen, in Bars usw.) kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
- Verbot der Werbung für alkoholische Getränke (Art. 6 L.G. n. 3/2006) und Pflicht zur Anbringung von Hinweisschildern über das Konsumverbot unter 18 Jahren
Neuerungen ab 2025
- Wer beim Fahren mit einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l erwischt wird, darf für zwei Jahre nur mit einem Grenzwert von 0,0 ‰ fahren (also völlig alkoholfrei).
- Im Wiederholungsfall kann die Präfektur den Einbau eines „Alcolock“-Systems anordnen – ein Gerät, das den Motorstart nur erlaubt, wenn kein Alkohol im Atem festgestellt wird.